Bei einem Hund, der im Februar 2026 aus Russland nach Deutschland eingeführt wurde, wurde Tollwut bestätigt, nachdem er mit gefälschten Impfpapieren als Teil einer Sendung von 24 Tieren ins Land gelangt war. Der Vorfall führte dazu, dass acht Personen eine Postexpositionsprophylaxe gegen Tollwut erhielten, und löste eine umfassende Kontaktverfolgung über mehrere Transportwege hinweg aus, die mit verschiedenen EU-Ländern in Verbindung standen. Obwohl Deutschland seinen Status als tollwutfreies Land behält, unterstreicht der Fall die weiterhin bestehenden Lücken bei den EU-Kontrollen für die Einfuhr von Haustieren und die Notwendigkeit einer strengeren behördlichen Aufsicht.
Hunde müssen vor der Einfuhr nach Europa entsprechend den geltenden Vorschriften gegen Tollwut geimpft sein. Die Tollwutimpfung muss rechtzeitig vor der Reise erfolgen und durch gültige Dokumente nachgewiesen werden können.
