Der Ebola-Ausbruch in der Demokratischen Republik Kongo breitet sich weiter aus. Ein Ende der Epidemie ist derzeit nicht in Sicht. Innerhalb eines Monats hat sich die Zahl der gemeldeten Erkrankungen mehr als verdoppelt – von 695 Fällen am 13. Juni 2026 auf 2’073 Fälle am 14. Juli 2026. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden zudem 796 Todesfälle gemeldet. Dies deutet darauf hin, dass sich das Virus weiterhin in der Bevölkerung ausbreitet.
Seit dem letzten Update (9. Juli 2026):
- Am 13. Juli 2026 wurde ein US-Helfer nach einer Ebola-Infektion aus der Demokratischen Republik Kongo zur Behandlung nach Deutschland ausgeflogen. Es ist der zweite US-Bürger, der dort behandelt wird, und der dritte Ebola-Fall, der ausserhalb Afrikas versorgt wird
- In Uganda wurden seit dem 21. Juni 2026 keine neuen Fälle gemeldet.
- Am 16. Juli wurde in Uganda der letzte Ebola-Patient entlassen. Damit begann die 42-tägige Frist bis zur offiziellen Erklärung des Ausbruchsendes.
Die Risikoeinstufung, Stand 16. Juli 2026 (keine Änderung seit dem 9. Juni 2026)
- Sehr hoch: Demokratische Republik Kongo
- Hoch: Uganda sowie Länder mit Landgrenzen zu Ländern, in denen nachweislich BDBV nachgewiesen wurde.
- Niedrig: Rest der afrikanischen Region, global ( einschliesslich Schweiz, EU/EWR)
- Sehr niedrig: Europäische Reisende, sofern die Vorsichtsmassnahmen (siehe unter „Auswirkungen für Reisende“) befolgt werden.
Die Lage entwickelt sich rasch. Halten Sie sich vor, während und nach der Reise unbedingt auf dem Laufenden. Stand 16.7.2026:
- Vermeiden Sie nicht unbedingt notwendige Reisen in die betroffenen Gebiete der D.R. Kongo (Provinzen Ituri, North Kivu, South Kivu, Haute-Uélé, Tschopo) sowie in angrenzende Gebiete in den Nachbarländern, auch aufgrund der Sicherheitslage (siehe EDA).
- Für Reisen in Uganda und in der D.R. Kongo ausserhalb der betroffenen Gebiete: Informieren Sie regelmäsisg sich über offizielle Quellen. Beachten Sie, dass sich die Lage rasch ändern kann. Der Zugang zu medizinischer Versorgung – bei Unfällen, Fieber oder anderen gesundheitlichen Problemen – kann eingeschränkt sein und Risiken mit sich bringen, ebenso eine medizinische Evakuierung.
Für alle Aufenthalte in der D.R. Kongo, in Uganda und in den Nachbarländern werden folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:
Allgemeine Präventionsmassnahmen und Empfehlungen:
- Waschen Sie Ihre Hände regelmässig und gründlich mit Wasser und Seife (oder Alkoholgel, wenn keine Seife verfügbar ist).
- Vermeiden Sie den Kontakt zu erkrankten Personen, die Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen und Hautausschlag aufweisen.
- Vermeiden Sie den Kontakt mit Blut und anderen Körperflüssigkeiten.
- Vermeiden Sie den Besuch von Gesundheitseinrichtungen in den betroffenen Gebieten für nicht dringende medizinische Behandlungen oder aus nichtmedizinischen Gründen.
- Vermeiden Sie den Kontakt mit Leichen oder Gegenständen, die mit Leichen in Berührung gekommen sind, die Teilnahme an Beerdigungs- oder Bestattungsritualen oder den Besuch einer Beerdigung oder Bestattung.
- Vermeiden Sie den Umgang mit, das Zubereiten oder den Verzehr von Busch-/Wildfleisch.
- Waschen und schälen Sie Obst und Gemüse vor dem Verzehr.
- Vermeiden Sie den Besuch von Minen oder Fledermaushöhlen sowie den Kontakt mit allen wildlebenden Tieren, ob lebendig oder tot, insbesondere mit Fledermäusen und Menschenaffen.
- Praktizieren Sie Safer Sex.
- Informieren Sie sich über die Ein- und Ausreisebestimmungen der einzelnen Länder, siehe IATA LINK.
- Wenn Sie sich unwohl fühlen, informieren Sie unverzüglich das Flugpersonal und vermeiden Sie engen Körperkontakt mit anderen Passagieren.
Hinweis: Derzeit gibt es keinen zugelassenen Impfstoff und keine spezifische Behandlung gegen die durch das Bundibugyo-Virus verursachte Ebola-Erkrankung. Für humanitäre Einsätze wird die Beratung durch einen Reisemediziner empfohlen.
Während des Aufenthalts in den betroffenen Gebieten in der D.R. Kongo und in Uganda sowie für 21 Tage nach der Ausreise:
- Achten Sie auf Symptome (siehe unten).
- Rechnen Sie bei der Ausreise mit einer Gesundheitskontrolle.
- Bleiben Sie erreichbar, falls Sie von den Gesundheitsbehörden kontaktiert werden.
- Befolgen Sie gegebenenfalls die Quarantänevorschriften der örtlichen Gesundheitsbehörden.
! Bei Symptomen wie Fieber oder Fiebergefühl sowie einem der folgenden Symptome: Kopfschmerzen, Gliederschmerzen, Muskelschmerzen, Müdigkeit, Appetitlosigkeit, Erbrechen oder Durchfall während Ihres Aufenthalts in und für 21 Tage nach Verlassen des Nordostens der D.R. Kongo (Provinzen Ituri, Nord-Kivu, Süd-Kivu Haute-Uélé, Tschopo) und/oder Uganda, insbesondere der betroffenen Gebiete:
- Isolieren Sie sich sofort.
- Reisen Sie nicht.
- Kontaktieren Sie telefonisch die örtlichen Gesundheitsbehörden oder eine medizinische Einrichtung, um Ihr Risiko gründlich abklären zu lassen (z. B. Tropeninstitut, Reiseklinik oder Abteilung für Infektionskrankheiten eines Universitätsklinikums).
- Geben Sie stets an, dass Sie sich in den betroffenen Gebieten aufgehalten haben und möglicherweise mit Ebola in Kontakt gekommen sind (Inkubationszeit: 2–21 Tage).
- Während der Untersuchung als Verdachtsfall sprechen Sie bitte auch das Thema eines Malariatests und anderer Untersuchungen an.
- Details zur Ebola-Erkrankung: siehe BAG und RKI (auf Deutsch) oder ECDC (auf Englisch).
Empfehlungen des Schweizerischen Expertenkomitee für Reisemedizin (Stand: 16.Juni 2026, Änderungen je nach Entwicklung der Lage vorbehalten):
Ein Verdachtsfall ist:
1. Eine symptomatische Person (siehe Falldefinition des BAG) mit einem Aufenthalt in den letzten 21 Tagen im Nordosten der D.R. Kongo (Provinzen Ituri, Nord-Kivu, Süd-Kivu, Haut-Uélé, Tschopo) und/oder in Uganda.
UND
2. Hohes Expositionsrisiko*– bewertet durch einen Spezialisten in Tropenmedizin oder für Infektionskrankheiten (im Zweifelsfall das Genfer Referenzzentrum für neu auftretende Viruserkrankungen kontaktieren).
Diese Fälle müssen isoliert, getestet und dem Kantonsarzt sowie dem Bundesamt für Gesundheit innerhalb von 2 Stunden gemeldet werden.
*Ein hohes Expositionsrisiko* beinhaltet:
- Teilnahme an lokalen Beerdigungen; oder
- Kontakt mit einer erkrankten Person, dessen Körperflüssigkeiten und/oder kontaminiertem Material, zu Hause, während des Transports oder in einer Gesundheitseinrichtung; oder
- Besuch einer lokalen Gesundheitseinrichtung.
- Direkter Kontakt mit Fledermäusen oder nichtmenschlichen Primaten – lebend oder tot – in oder aus von Ebola betroffenen Gebieten oder mit Buschfleisch.
- Ungeschützter Geschlechtsverkehr mit einer betroffenen Person bis zu sechs Monate nach der Genesung.
