Am 15. Mai 2026 meldete die Demokratische Republik Kongo einen Ebola-Ausbruch, der durch das Bundibugho Virus (BDV) verursacht wird; sowie Uganda zwei importierte Fälle. Die WHO erklärte am 16. Mai einen gesundheitlichen Notfall von internationaler Tragweite (PHEIC).
Stand: 26. Mai 2026:
DR Kongo:
- Fälle: Mehr als 1’100 Fälle (>1000 Verdachtsfälle, >120 bestätigte Fälle). Bestätigte Fälle wurden aus den Provinzen Ituri (110 Fälle), Nord-Kivu (11 Fälle) und Süd-Kivu (ein Todesfall) gemeldet.
- Todesfälle: 246 vermutete und 17 bestätigte Todesfälle. Von den bestätigten Todesfällen betrafen 14 Personen über 15 Jahre, während drei unter 15 Jahre alt waren.
- Standort: Es wurden Fälle in drei Provinzen gemeldet: Ituri, Nord-Kivu und Süd-Kivu.
- Kontaktpersonen: Bis zum 25. Mai wurden mehr als 2’231 Kontaktpersonen identifiziert, von denen etwa 20 % nachverfolgt werden. Die Positivitätsrate bei Labortests in der D.R. Kongo liegt derzeit bei 30 %.
- Operationelles Update: Der Flughafen von Bunia in der DR Kongo wurde vorübergehend geschlossen.
- Herausforderungen:
- Informationen zu Übertragungsketten und betroffenen Bevölkerungsgruppen sind derzeit begrenzt, was teilweise auf die komplexe Lage aufgrund anhaltender Unsicherheit und humanitärer Herausforderungen in den betroffenen Gebieten zurückzuführen ist.
- Mehrere Quellen berichten von lokalen Protesten und Brandanschlägen auf Behandlungszentren, bei denen mindestens 25 Verdachtsfälle fliehen konnten. Bürger haben zwei Zelte in einem Krankenhausbereich für Ebola-Patienten in Brand gesetzt. Freiwillige wurden zudem in Bunia von bewaffneten Gruppen eingeschüchtert und bedroht.
Die WHO geht davon aus, dass diese Zahlen weiter steigen werden, da das Virus bereits eine gewisse Zeit zirkulierte, bevor der Ausbruch entdeckt wurde.
- Informationen zu Übertragungsketten und betroffenen Bevölkerungsgruppen sind derzeit begrenzt, was teilweise auf die komplexe Lage aufgrund anhaltender Unsicherheit und humanitärer Herausforderungen in den betroffenen Gebieten zurückzuführen ist.
Uganda:
- Fälle, Todesfälle: Insgesamt wurden sieben bestätigte Fälle, darunter ein Todesfall, gemeldet. Drei der Fälle weisen Reisebindungen zur DR Kongo auf, und fünf sind Kontaktpersonen der ersten beiden Fälle, darunter drei Beschäftigte des Gesundheitswesens.
- Ort: Die Fälle wurden in Kampala diagnostiziert und sind dort im Krankenhaus isoliert.
- Kontaktpersonen: Bis zum 24. Mai wurden 311 Kontaktpersonen im Zusammenhang mit den bestätigten Fällen identifiziert; sie werden engmaschig überwacht und nachverfolgt.
Weitere Fälle:
- Ein bestätigter BVD-Fall, bei dem es sich um einen US-amerikanischen Chirurgen handelt, der im betroffenen Gebiet in der DR Kongo gearbeitet hatte, wurde nach Deutschland verlegt und liegt zusammen mit sechs Hochrisikokontaktpersonen in Berlin im Krankenhaus. Eine weitere Kontaktperson wurde in die Tschechische Republik verlegt.
- Am 27. Mai wurde ein asymptomatischer italienischer Arzt, der aus Ituri (DRK) zurückkehrte, nachdem er mit bestätigten Fällen in Kontakt gekommen war, in Rom unter Quarantäne gestellt.
- Der Südsudan untersucht einen Verdachtsfall im Bundesstaat West-Equatoria, nachdem bei einem Patienten aus dem Bezirk South Yambio ein vorläufiges positives Testergebnis vorlag.
Ein- und Ausreisekontrollen sowie Kontrollmassnahmen:
- Regional: Für Reisende aus der D.R. Kongo, Uganda und dem Südsudan wurden Ausreisekontrollen und gesundheitliche Kontrollmassnahmen eingeführt.
- Uganda hat den Flugverkehr in die DR Kongo eingestellt, mehrere Grenzübergänge geschlossen und die Kontrollen an den Grenzübergängen verstärkt (LINK).
- Ruanda: Verstärkte Gesundheitskontrollen an den Landgrenzübergängen zur D.R. Kongo und verschärfte Einreisekontrollen am Kigali International Airport für Reisende, die nach Ruanda einreisen.
Vereinigte Staaten: Einführung verschärfter Einreisekontrollmassnahmen in den USA und Einrichtung einer regionalen Ebola-Quarantäne- und Behandlungseinrichtung in Kenia für exponierte oder infizierte US-Bürger. - Kanada: Vorübergehende Einreisebeschränkungen für Einwohner aus der D.R. Kongo, Uganda und des Südsudans, gültig ab dem 27. Mai für 90 Tage. Ab dem 30. Mai unterliegen asymptomatische kanadische Staatsbürger und Einwohner, die aus Hochrisikogebieten zurückkehren, einer 21-tägigen Quarantäne.
- Für andere Länder siehe IATA-LINK, der ständig aktualisiert wird.
Die Behörden sind besorgt über das Risiko einer weiteren Ausbreitung aufgrund der hohen Mobilität der Bevölkerung, der unsicheren Lage und der Nähe der betroffenen Gebiete zu Uganda und dem Südsudan über eine durchlässige Grenze.
Verteilung der Verdachtsfälle und bestätigten Fälle der Bundibugyo-Virus-Erkrankung in der Demokratischen Republik Kongo und in Uganda, Stand: 24. Mai 2026:
Die WHO stuft das Risiko der Epidemie auf nationaler Ebene als sehr hoch, auf regionaler Ebene als hoch und auf globaler Ebene (einschliesslich der Schweiz und der EU/EWR) als gering ein.
ECDC: Aufgrund der erst kürzlich erfolgten Meldung des Ausbruchs und der Unsicherheiten hinsichtlich der
epidemiologischen Informationen ist es wahrscheinlich, dass der Ausbruch weitaus grösser ist, als derzeit
gemeldet wird – nicht nur hinsichtlich der Anzahl der betroffenen Fälle, sondern auch hinsichtlich seiner geografischen Ausdehnung.
Das ECDC bewertet das Risiko für Reisende aus der EU/dem EWR in die betroffenen Gebieten als gering, sofern Vorsichtsmassnahmen (siehe unten) befolgt werden, weist jedoch auf Unsicherheiten und eine rasche Entwicklung des Ausbruches hin.
Das ECDC ist der Ansicht, dass die Überprüfung von Reisenden, die aus betroffenen Gebieten (DRK, Uganda) zurückkehren, keine wirksame Massnahme wäre, um eine Einschleppung nach Europa zu verhindern. Diese Einschätzung basiert auf den gewonnenen Erkenntnissen und den Ergebnissen des grossen EVD-Ausbruchs in Westafrika zwischen 2013 und 2016, bei dem Zehntausende Fälle gemeldet wurden, die Übertragung in grossen städtischen Zentren andauerte und Hunderte von humanitären und militärischen Einsatzkräften der EU/des EWR in die betroffenen Gebiete entsandt wurden. Die Überprüfung einreisender Reisender ist zeit- und ressourcenaufwendig und wird infizierte Fälle nicht wirksam identifizieren.
Stattdessen sollte der Bereitstellung klarer Informationen für Reisende über Symptome, Übertragungswege
und das Vorgehen bei Auftreten von Symptomen nach der Ankunft in der EU/im EWR Vorrang eingeräumt werden. Einzelheiten finden Sie unter ECDC-Bedrohungsanalyse, 21. Mai 2026.
Die Lage entwickelt sich rasant. Vermeiden Sie nicht unbedingt notwendige Reisen in die betroffenen Gebiete in der Demokratischen Republik Kongo, in Uganda und im Südsudan, auch aufgrund der Sicherheitslage (siehe EDA). Falls sich eine Reise nicht vermeiden lässt, beachten Sie bitte die folgenden Vorsichtsmassnahmen:
Allgemeine Präventionsmassnahmen:
- Waschen Sie Ihre Hände regelmässig und gründlich mit Wasser und Seife (oder Alkoholgel, wenn keine Seife verfügbar ist).
- Vermeiden Sie den Kontakt zu erkrankten Personen, die Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen und Hautausschlag aufweisen.
- Vermeiden Sie den Kontakt mit Blut und anderen Körperflüssigkeiten.
- Vermeiden Sie den Besuch von Gesundheitseinrichtungen in den betroffenen Gebieten für nicht dringende medizinische Behandlungen oder aus nichtmedizinischen Gründen.
- Vermeiden Sie den Kontakt mit Leichen oder Gegenständen, die mit Leichen in Berührung gekommen sind, die Teilnahme an Beerdigungs- oder Bestattungsritualen oder den Besuch einer Beerdigung oder Bestattung.
- Vermeiden Sie den Umgang mit, das Zubereiten oder den Verzehr von Busch-/Wildfleisch.
- Waschen und schälen Sie Obst und Gemüse vor dem Verzehr.
- Vermeiden Sie den Besuch von Minen oder Fledermaushöhlen sowie den Kontakt mit allen wildlebenden Tieren, ob lebendig oder tot, insbesondere mit Fledermäusen und Menschenaffen.
- Wenn Sie Minen oder Höhlen besuchen, in denen Fledermauskolonien leben, tragen Sie Handschuhe und andere geeignete Schutzkleidung, einschliesslich Masken und Augenschutz.
- Praktizieren Sie Safer Sex.
Hinweis: Derzeit gibt es keinen zugelassenen Impfstoff und keine spezifische Behandlung gegen die durch das Bundibugyo-Virus verursachte Ebola-Erkrankung. Für humanitäre Einsätze wird die Beratung durch einen Reisemediziner empfohlen.
Während des Aufenthalts im Ausbruchsgebiet und 21 Tage nach der Ausreise:
- Achten Sie auf Symptome.
- Befolgen Sie gegebenenfalls die Quarantänevorschriften der örtlichen Gesundheitsbehörden
! Bei Symptomen wie Fieber oder Fiebergefühl während Ihres Aufenthalts in und für 21 Tage nach Verlassen des Nordostens der Demokratischen Republik Kongo (Provinzen Ituri, Nord-Kivu, Süd-Kivu) und/oder Uganda, insbesondere der betroffenen Gebiete:
- Isolieren Sie sich sofort.
- Reisen Sie nicht
- Kontaktieren Sie telefonisch die örtlichen Gesundheitsbehörden oder eine medizinische Einrichtung, um Ihr Risiko gründlich abklären zu lassen (z. B. Tropeninstitut, Reiseklinik oder Abteilung für Infektionskrankheiten eines Universitätsklinikums).
- Geben Sie stets an, dass Sie sich in den betroffenen Gebieten aufgehalten haben und möglicherweise mit Ebola in Kontakt gekommen sind (Inkubationszeit: 2–21 Tage).
- Während der Untersuchung als Verdachtsfall sprechen Sie bitte auch das Thema eines Malariatests und anderer Untersuchungen an, sofern dies je nach Expositionsregion erforderlich ist.
- Details zur Ebola-Erkrankung: siehe BAG und RKI (auf Deutsch) oder ECDC (auf Englisch).
Empfehlungen des Schweizerischen EKRM (Stand: 4. Juni 2026, Änderungen je nach Entwicklung der Lage vorbehalten):
Ein Verdachtsfall ist:
- Eine symptomatische Person (siehe Falldefinition des BAG) mit einem Aufenthalt in den letzten 21 Tagen im Nordosten der D.R. Kongo (Provinzen Ituri, Nord-Kivu, Süd-Kivu) und/oder in Uganda.
UND - die einem hohen Risiko* ausgesetzt war – bewertet durch einen Spezialisten für Infektionskrankheiten oder Tropenmedizin (im Zweifelsfall das Genfer Referenzzentrum für neu auftretende Viruserkrankungen kontaktieren)
Diese Fälle müssen isoliert, getestet und dem Kantonsarzt sowie dem Bundesamt für Gesundheit innerhalb von 2 Stunden gemeldet werden.
*Ein hohes Expositionsrisiko beinhaltet:
- Die Teilnahme an lokalen Beerdigungen; oder
- den Kontakt mit einer erkrankten Person, deren Körperflüssigkeiten und/oder kontaminiertem Material zu Hause, während des Transports oder in einer Gesundheitseinrichtung; oder
- den Besuch einer lokalen Gesundheitseinrichtung.
- Direkter Kontakt mit Fledermäusen, Nagetieren oder nichtmenschlichen Primaten – lebend oder tot – in oder aus von Ebola betroffenen Gebieten oder mit Buschfleisch.
- Ungeschützter Geschlechtsverkehr mit einer betroffenen Person bis zu sechs Monate nach der Genesung.
